Schneeschuhe und Ausrüstung Mieten
Sie sind noch unsicher, ob Schneeschuhtouren Ihr neues Lieblingshobby wird? Oder Sie möchten einfach nicht noch mehr Outdoor-Equipment im Keller auf Sie warten lassen? Bei Zubi stellen wir Ihnen deshalb Schneeschuhe und Trekkingstöcke zur Verfügung.
Schneeschuhe und Ausrüstung mieten
Wenn Sie für eine Winterwanderung die richtige Ausrüstung brauchen oder die Schneeschuhe einfach mal testen wollen, können Sie bei uns verschiedene Produkte mieten. Für Gruppen empfehlen wir eine frühzeitige Reservation.
Gut zu wissen
- Wir vermieten ausschliesslich aktuelles und hochwertiges Material von Markenherstellern
- Als Depot genügt das Vorweisen eines Ausweises (Bsp. ID)
Preis für Schneeschuhmiete

Möchten Sie sich versichern, dass die Schneeschuhe zum
gewünschten Zeitpunkt verfügbar sind? Kontaktieren Sie uns ungeniert unter der Telefonnummer
071 544 55 20. Entschliesst sich der Kunde nach der MIete zum Kauf, rechnen wir den 1. Tag an.
Mietdauer
Die gemieteten Schneeschuhe und Stöcke können Sie am Tag vor Mietbeginn ab 17.30 Uhr abholen, Samstag ab 15.30 Uhr. Die Rückgabe muss einen Tag nach Mietende bis spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Ist die Rückgabe am Samstag bis 16.00 Uhr nicht möglich, werden zwei Tage verrechnet. Werden diese Zeiten nicht eingehalten, können zusätzliche Mietpauschalen verrechnet werden.
Rückgabebedingungen
Das Mietmaterial muss sauber und trocken zurückgebracht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dem Mieter eine Reinigungspauschale von CHF 20.00 belastet werden. Über das normale Mass hinausgehende Abnützung sowie Schäden, die nicht auf Materialfehler zurückzuführen sind, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Haftungsausschluss
Die Benutzung der gemieteten Artikel geschieht in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die zubischuhe.ch AG, deren Partner und die Hersteller übernehmen keine Haftung für Schäden an Drittpersonen oder Gegenständen. Eine Diebstahlversicherung ist Sache des Mieters. Bei Verlust oder Diebstahl der gemieteten Artikel haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.